Vaterrechte Schweiz
In Zusammenarbeit mit der Kindesschutzorganisation Schweiz
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Webweiser zu Jugend, Familie und Beruf
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Das Amt für Jugend und Berufsberatung ist zuständig für die Bildungsleistungen, die von der öffentlichen Hand ergänzend zu Familie, Schule und Berufswelt erbracht werden: Die Jugend- und Familienhilfe, die Berufs- und Studienberatung sowie die kantonale Stipendienvergabe. Die Mehrheit der Dienstleistungen wird ausserhalb des AJB-Sitzes in Zürich Oerlikon erbracht - vor Ort in den 11 Bezirksjugendsekretariaten sowie in den Berufs-Informationszentren biz.
Rechtssprechung Obergericht Luzern
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Gerichts- und Verwaltungsentscheide im Kanton Luzern

LGVE seit 1991 sowie ausgewählte Entscheide ab 1.1.200
Menschenrechte - Informationsportal
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Die Informationsplattform humanrights.ch ist ein Projekt des Vereins Humanrights.ch/MERS. Dieser setzt sich seit 1999 für die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz ein.
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB
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Adresse:
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Telefon: 031 322 43 95
Fax: 031 325 99 96
Internet: http://www.edoeb.admin.ch
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR
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Das Eidgenössische Department für Äusseres (EDA) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) haben im Herbst 2010 einem Verbund von vier Universitäten das Mandat für die Gründung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) erteilt. Beteiligt am Projekt sind die Universitäten Bern, Neuchâtel, Fribourg und Zürich sowie als Partnerinstitutionen das Institut Universitaire Kurt Bösch, das Zentrum für Menschenrechtsbildung der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz Luzern und der Verein humanrights.ch / MERS. Das SKMR steht unter der Leitung von Prof. Walter Kälin vom Institut für öffentliches Recht der Universität Bern.
Vaterschaftstest
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Bundesamt für Justiz BJ
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Adresse
Bundesrain 20
3003 Bern
Telefon: 031 322 41 43
Fax: 031 322 78 79
E-Mail: Postmaster@bj.admin.ch
Internet: http://www.bj.admin.ch
EGMR: Urteile und Entscheidungen
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Die Webseite verfolgt das Ziel, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im deutschsprachigen Raum größere Beachtung zu verschaffen.
Bundesgerichtsentscheide / EGMR-Entscheide
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Diverse Entscheide BGE und EGMR
EMRK: Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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PDF:
Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
ZPO - Schweizerische Zivilprozessordnung
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PDF:
Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)
StPO - Schweizerische Strafprozessordnung
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PDF:
Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO)
StGB - Schweizerisches Strafgesetzbuch
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PDF:
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937
Rechtsauskunft - unentgeltliche
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Hier erhalten Sie unentgeltliche Rechtsauskunft.
Europäische Menschenrechtskonvention
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Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet die Grundrechte wie das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf einen gerechten Prozess und auf Achtung des privaten oder Familienlebens, die Meinungsäusserungsfreiheit oder das Verbot der Diskriminierung. Die Konvention wurde am 4. November 1950 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Schweiz hat sie 1974 ratifiziert.
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
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Urteile des EGMR