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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte die deutsche Praxis, den Vater eines unehelichen Kindes vom Recht auf die Beantragung eines Sorgerechts auszuschliessen, und die Entscheidung über das Sorgerecht der Mutter zu überlassen, mit 6 zu 1 Stimme für menschenrechtswidrig.

Einmal Vater- immer Vater!

vaterrechte.ch

Auch getrennt lebende oder geschiedene Väter bleiben Väter! Allerdings gestaltet sich das Vatersein oft als recht schwierig.

In vielen Fällen


geht eine gerichtliche oder vertragliche Vereinbarung gut vonstatten. Es gibt jedoch immer
wieder Fälle, bei denen die Väter einen Rückschlag aufgrund fehlender
Gesetzesgrundlagen erleiden müssen. Nich selten haben
die Väter mit Schuldgefühlen umzugehen, betreffend Versagen in der vergangenen
Beziehung bzw. der Erziehung. Insbesondere wenn die Gesetzesgrundlagen noch
oft zugunsten der Frau ausfallen.

Hier macht sich vaterrechte.ch stark


Durch Recherchearbeiten von Gesetzestexten und richterlichen Verfügungen,
möchte vaterrechte.ch mögliche Lücken, welche den Zugang zum Kind
ermöglichen, aufdecken. Auch die Rechtskraft in verschiedenen Ländern sehen
einen Nachholbedarf. Um einem möglichen Versäumnis zu entgehen, können
bei vaterrechte.ch viele Antworten gefunden werden.



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